AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung (AGB)

Baumann, Löffler und Reinhardt GbR
Konrad-Adenauer-Ring 12
67240 Bobenheim-Roxheim

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Baumann, Löffler und Reinhardt GbR (nachfolgend auch BLR genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach-, Dienstleistungen (Ton und Licht) oder sonstige Leistungen von BLR bestellen (nachfolgend auch Mieter genannt). Diese AGB erfassen damit insbesondere den Geschäftsbereich der Vermietung von Veranstaltungstechnik wie auch den Geschäftsbereich der Überlassung von Personal bzw. der kompletten Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungstechnik. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündlich oder schriftlich ohne ausdrückliche Bestätigung oder Vollmacht der Geschäftsführung Nebenabsprachen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen.

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

Das von BLR abgegebene freibleibende Angebot ist unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Annahme des durch den Mieter des von BLR unterbreiteten Angebots kommt der Mietvertrag zustande. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Mietsachen werden für den Mieter durch BLR in dessen Geschäftsräumen zur Abholung bereitgestellt. Der Zeitpunkt der Gebrauchsüberlassung ist der, zu dem der Mieter die Mietsache durch BLR in dessen Geschäftsräumen übergeben worden ist. Sollte es BLR nicht möglich sein, ein bestimmtes Gerät zur Vermietung zu beschaffen, kann er den Mietvertrag mit dem Mieter auch durch die Bereitstellung eines technisch gleichwertigen Geräts erfüllen.

3. Leistungsumfang bei Vermietung

Im Falle der Vermietung von Gegenständen, beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen.

Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich auf die Dauer von 24h, sofern vertraglich nicht eine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist. Angebrochene Tage werden als volle Tage berechnet. Die vereinbarte Rückgabezeit (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist BLR hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

BLR verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Lager von BLR, soweit kein Transport zum Veranstaltungsort vereinbart oder erforderlich ist. Bei der Abholung der gemieteten Gegenstände ist die Ausweisung durch Bundespersonalausweis erforderlich. Die Abholung kann nur durch volljährige Personen erfolgen. BLR ist zur Instandhaltung der Mietsache und Beseitigung von Sachmängeln während der Mietzeit berechtigt, jedoch – unbeschadet des gesetzlichen Rechts des Mieters auf Mietminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag – nicht verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat dem Mieter Mängel unverzüglich anzuzeigen und ihm die Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen, insbesondere zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu verschaffen. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtigen Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt im Zweifel als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. 

BLR haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind und die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

4. Pflichten des Mieters

Gegenstände, die dem Mieter übergeben sind, sind pfleglich, sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Eine übermäßige Inanspruchnahme ist zu vermeiden. Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Die Gegenstände sind im sauberen, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste, Zerstörung und ähnliches in Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilezubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Neuwert bzw. Marktpreis sei. Die technischen Anlagen sind nicht versichert. Der Mieter haftet für die von ihm nach dem Vertrag bereitzustellenden Helfer (z.B. bei Auf- und Abbau) in jedem Fall nach § 278 BGB, also wie für eigenes Verschulden. Anweisungen des Personals von BLR ist unbedingt zur folgen. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Pflichten berechtigt BLR – unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für dadurch entstehende Schäden – zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrags.

Bei jedem Auftrag, also auch wenn der Auftrag mit Personal von BLR durchgeführt wird, hat der Mieter für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Anlagen Sorge zu tragen; für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen; die technischen Anlagen während des gesamten vertraglichen Zeitraums der Verwendung (d.h. vom Aufbau bis zum Abbau, einschließlich etwaiger Zeiten, in denen die Technik nicht genutzt wird) gegen unbefugten Gebrauch, Beschädigungen, Diebstahl u. ä. zu schützen.

Der Mieter ist verpflichtet, dass mit der Anmietung der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko, wie bspw. Verlust, Diebstahl, Beschädigung ordnungsgemäß und ausreichend durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Die technischen Anlagen sind vor dem Einfluss von Wetter (wie bspw. Sonne,Sturm und Regen), Staub, Publikumseinflüssen usw. zu schützen; werden technische Anlagen des Mieters während des Auftrags grob verschmutzt (z. B. durch Staub, Sand, Flüssigkeiten), ohne dass dies ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen liegt, so werden für die Reinigung pauschal 15,- € pro angefangene Stunde berechnet. Das Recht des Auftragnehmers auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden (Reinigungsaufwand) nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis sowie eine Kaution in Höhe von 150€ sind bei Übergabe der Mietgegenstände zu zahlen. Die Kaution wird bei Rückgabe der Mietgegenstände unverzinst zurückgezahlt. Werden die Mietgegenstände nicht vollständig und betriebsbereit zurück geliefert wird die Kaution als Anzahlung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einbehalten.

Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste ohne Abzüge. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise. BLR behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

a) Stornierung

Wird ein bereits erteilter Auftrag storniert, werden je nach Zeitpunkt die folgenden Abstandsgebühren fällig. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Stornierung bei BLR.

  • bis 20 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • bis 2 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • 1 Tag vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

b) Aufrechnung

Der Mieter kann nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Kündigung des Vertrages

Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn von BLR zusätzliche Leistungen erbracht werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. BLR ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Dies gilt insbesondere dann, wenn gegen den Mieter Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters beantragt worden ist.

Für den Fall des Verstoßes gegen §4 durch den Mieter ist BLR berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Sofern die Parteien Ratenzahlung vereinbart haben, ist BLR berechtigt, den gesamten Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütungen im Verzug ist oder wenn der Mieter bei Vereinbarungen regelmäßiger Ratenzahlung in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckten mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.

7. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, BLR unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Auftrags Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

8. Untervermietung

Eine Untervermietung ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist BLR berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Es können gesonderte Absprachen getroffen werden.

9. Datenschutz & Datensicherung

Dem Vertragspartner ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Verarbeitung geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werde BLR vertraulich behandelt. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. BLR verpflichtet sich für den Fall des Widerrufs zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Auftragsvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

10. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BLR und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort für alle Leistungen des Mieters ist Frankenthal. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Frankenthal.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Alle Angaben ohne Gewähr!

Stand der AGB: 01.03.2018